Kündigung wegen verspäteter Mietzahlung – Aussicht auf Erfolg? | Frag Somplatzki!
Frau Koch aus Kleinmaischeid vermietet eine Wohnung in Neuwied. Im Mietvertrag ist vereinbart, dass die Miete spätestens am dritten Werktag gutgeschrieben sein muss. Im vergangenen Jahr zahlte der Mieter zweimal jeweils vier Tage verspätet. Nach Abmahnung möchte die Vermieterin nun fristlos, hilfsweise ordentlich kündigen. Reicht das für eine wirksame Kündigung? Ich erläutere die Erfolgsaussichten.