Festpreis vereinbart – Darf der Bauunternehmer trotzdem Mehrkosten verlangen?

Herr Kloster aus Aachen lässt ein Dreifamilienhaus bauen und hat dafür einen Festpreis mit dem Bauunternehmer vereinbart. Doch jetzt verlangt der Unternehmer zusätzliche Kosten für die Umsetzung einer bauordnungsrechtlichen Anordnung zum Erker. Darf er das überhaupt? In diesem Video erkläre ich, wann Mehrkosten trotz Festpreis zulässig sind und wie Sie sich als Bauherr gegen unberechtigte Forderungen wehren können.

Weitere spannende Fragen aus meiner täglichen Anwaltspraxis finden Sie in meinem „Frag Somplatzki“ Archiv.