Baumängel nach Abnahme: Muss ich Neu für Alt zahlen?

Frau Helgert fragt, ob ihr Bauunternehmer nach der mangelhaften Dacheindeckung eine Kostenbeteiligung verlangen darf, weil das Dach nun neu eingedeckt wurde. Im Video geht es um Sachmängelrechte nach der Abnahme, die Nacherfüllung auf Kosten des Unternehmers und den Einwand „Neu für Alt“. Verständlich erklärt wird, warum eine solche Kostenbeteiligung bei der Mängelbeseitigung nicht ohne Weiteres verlangt werden kann.

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