Schlüsselabgabe während des Urlaubs: Muss der Mieter zustimmen?
In diesem Video beantworte ich die Frage von Frau Olt aus Koblenz. Sie hat kürzlich einen Mietvertrag abgeschlossen und nun verlangt ihr Vermieter, einen Wohnungsschlüssel für Notfälle oder während ihrer Urlaubszeiten zu behalten. Ist das rechtlich zulässig? Ich erläutere die rechtlichen Hintergründe und gebe wichtige Tipps, wie Mieter in solchen Situationen reagieren sollten. Schauen Sie rein, um alle wichtigen Details zu erfahren!
Veröffentlichungsdatum:
Rechtsgebiet: Mietrecht
Schlagwörter: Mietvertrag, Notfallschlüssel, Schlüsselabgabe, Urlaubszeit, Vermieter, Wohnungsschlüssel für Notfälle
Weitere spannende Fragen aus meiner täglichen Anwaltspraxis finden Sie in meinem “Frag Somplatzki” Archiv.