Bei Rettungseinsatz Türe aufgebrochen – muss der Mieter die Instandsetzung zahlen?

Ein medizinischer Notfall: Ein Mieter erleidet einen Schlaganfall, der Rettungsdienst muss die Wohnungstür gewaltsam öffnen. Die Rettung gelingt – doch nun verlangt der Vermieter Schadensersatz und droht mit Kündigung. Muss der Mieter wirklich für die beschädigte Tür zahlen? In diesem Video zeige ich, wie die Rechtslage bei Notfällen ist, wann ein Mieter haftet – und was im Mietrecht als wichtiger Grund zählt.

Weitere spannende Fragen aus meiner täglichen Anwaltspraxis finden Sie in meinem “Frag Somplatzki” Archiv.