Mieter macht Ärger – Darf ich Wasser und Strom abstellen?
In diesem Video beantworte ich die Frage von Herrn Lazlo aus Unna. Er vermietet eine Zweizimmerwohnung an einen jungen Mann, der arbeitslos ist und regelmäßig mit Bekannten in der Wohnung Drogen und Alkohol konsumiert. Es kommt zu nächtlichen Streitereien und der Mieter hat die Mietzahlungen eingestellt. Herr Lazlo möchte wissen, ob er den Mieter schnellstmöglich aus der Wohnung entfernen und dabei Strom, Heizung und Wasser abstellen darf, um Druck auszuüben und eine teure Räumungsklage zu vermeiden.
Veröffentlichungsdatum:
Rechtsgebiet: Mietrecht
Schlagwörter: Alkohol, arbeitslos, Drogen, Druck ausüben, Heizung und Wasser abstellen, junger Mann, Mietzahlungen eingestellt, Streitereien, Strom, Zweizimmerwohnung
Weitere spannende Fragen aus meiner täglichen Anwaltspraxis finden Sie in meinem “Frag Somplatzki” Archiv.