Unrenoviert übernommen aber Renovierungsklausel im Mietvertrag – rechtlich wirksam?
Herr Bartusch aus Berlin-Zehlendorf hat vor drei Jahren eine unrenovierte Wohnung gemietet. Im Vertrag steht, dass er bei Bedarf Schönheitsreparaturen durchführen muss – nun fordert der Vermieter genau das. Doch ist eine solche Renovierungsklausel überhaupt wirksam, wenn die Wohnung unrenoviert übergeben wurde? In diesem Video erkläre ich, was die Rechtsprechung dazu sagt – und ob Mieter in solchen Fällen überhaupt renovieren müssen.