Wohnung nicht gekauft – sind die 3.000 € Reservierungsgebühr an den Makler futsch?

Frau Heitmann wollte mit ihrem Mann eine Eigentumswohnung in Darmstadt kaufen. Der Makler verlangte eine Reservierungsgebühr in Höhe von 3.000 €. Der Kauf kam nicht zustande – die Gebühr aber will der Makler trotzdem behalten. Ist das zulässig? In diesem Video erkläre ich, wann Reservierungsgebühren überhaupt wirksam vereinbart werden können – und warum viele davon rechtlich angreifbar sind.

Weitere spannende Fragen aus meiner täglichen Anwaltspraxis finden Sie in meinem “Frag Somplatzki” Archiv.