In diesem Video geht es um die Frage von Herrn Zahn aus Groß-Umstadt: Er hat zusammen mit seiner Frau ein Haus über ein Online-Maklerportal reserviert und dafür 3.000 € gezahlt. Doch das Haus wurde letztlich an einen anderen Interessenten verkauft – der ein höheres Gebot abgegeben hatte. Der Makler will die Reservierungsgebühr trotzdem behalten und verweist auf seine AGB. Ist das überhaupt zulässig? Ich erkläre, welche rechtlichen Maßstäbe für solche Gebühren gelten.