Neue lärmende Sammelstelle – Anspruch auf Kaufpreisminderung? | Frag Somplatzki!

Herr Gründgen aus Hamburg erwirbt mit seiner Frau eine Eigentumswohnung für knapp eine Million Euro in guter Wohnlage. Kurz darauf richtet die Stadt 200 Meter entfernt eine Altglas- und Altkleidersammelstelle ein – mit Lärm, Unrat und Sichtbeeinträchtigung vom Balkon. Der Bauträger wusste angeblich von der Planung. Liegt eine arglistige Täuschung vor? Besteht Anspruch auf Kaufpreisminderung? Ich erläutere die Rechtslage.

Weitere spannende Fragen aus meiner täglichen Anwaltspraxis finden Sie in meinem „Frag Somplatzki“ Archiv.