Parkettschaden in Mietwohnung verjährt? Diese Rechte hat der Vermieter!
In diesem Video beantworte ich die Frage von Frau Helmholz aus Bergisch-Gladbach, die vor acht Monaten aus ihrer Mietwohnung ausgezogen ist. Bei der Wohnungsübergabe kam es zu Unstimmigkeiten über angebliche Beschädigungen im Echtholzparkett. Ihr ehemaliger Vermieter will nun Schadensersatzansprüche gegen ihre Kaution geltend machen. Frau Helmholz fragt, ob diese Ansprüche nicht schon verjährt sind, da seit dem Auszug bereits mehr als sechs Monate vergangen sind. Ist die Frist zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen tatsächlich abgelaufen?