Darf der Vermieter Schadensersatz von der Kaution abziehen? So geht’s!

In diesem Video beantworte ich die Frage von Herrn Brehme aus Bonn. Seine ehemaligen Mieter haben nach zehn Jahren die Wohnung in einem stark ramponierten Zustand hinterlassen und weigern sich, für die Schäden aufzukommen. Herr Brehme möchte wissen, ob er den Schadensersatz von der Mietkaution abziehen darf und ob er den Bruttobetrag, also inklusive Mehrwertsteuer, geltend machen kann.

Weitere spannende Fragen aus meiner täglichen Anwaltspraxis finden Sie in meinem “Frag Somplatzki” Archiv.