Mieter hinterlässt Schäden – Muss ich erst reparieren, bevor ich klagen kann?
Frau Hermann aus Baden-Baden hat Ärger mit ihren ehemaligen Mietern: Diese haben das Echtholzparkett beschädigt – mit Zigarettenbrand und tiefen Kratzern. Eine Kaution gibt es nicht, und die Mieter weigern sich, für den Schaden aufzukommen. Jetzt stellt sich die Frage: Muss sie die Reparatur erst bezahlen, bevor sie Schadensersatz verlangen kann, oder reicht ein Kostenvoranschlag? In diesem Beitrag erkläre ich, welche Möglichkeiten sie hat und was Vermieter in solchen Fällen unbedingt beachten sollten.