Bunte Wände nach Auszug – Bleibe ich auf den Renovierungskosten sitzen?
Frau Bergmann aus Hamm an der Sieg ist fassungslos: Nach 15 Jahren Mietzeit gibt ihre Mieterin die Wohnung mit gelben, signalgrünen und grauen Wänden zurück – obwohl sie einst frisch weiß renoviert übergeben wurde. Eine Kaution wurde nicht vereinbart. Muss die Vermieterin die Renovierung nun selbst zahlen? Oder hat sie Schadensersatzansprüche? Ich erkläre, wann bunte Wände zum rechtlichen Problem werden.