6.000 Euro Wasserrohrbruch-Schaden – Darf die Hausverwaltung einfach entscheiden? | Frag Somplatzki!

In einer WEG-Anlage kommt es zu einem Wasserrohrbruch – und die Hausverwaltung beauftragt ohne Rücksprache mehrere Firmen. Die Kosten? Über 6.000 Euro! Frau Beck aus Montabaur fragt sich nun: Darf die Hausverwaltung solche Ausgaben überhaupt eigenständig tätigen – oder braucht es dafür erst die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft? In diesem Video erkläre ich, was rechtlich gilt, welche Rolle Notmaßnahmen spielen und wann ein Beschluss zwingend erforderlich ist.

Weitere spannende Fragen aus meiner täglichen Anwaltspraxis finden Sie in meinem „Frag Somplatzki“ Archiv.