6.000 Euro Wasserrohrbruch-Schaden – Darf die Hausverwaltung einfach entscheiden? | Frag Somplatzki!
In einer WEG-Anlage kommt es zu einem Wasserrohrbruch – und die Hausverwaltung beauftragt ohne Rücksprache mehrere Firmen. Die Kosten? Über 6.000 Euro! Frau Beck aus Montabaur fragt sich nun: Darf die Hausverwaltung solche Ausgaben überhaupt eigenständig tätigen – oder braucht es dafür erst die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft? In diesem Video erkläre ich, was rechtlich gilt, welche Rolle Notmaßnahmen spielen und wann ein Beschluss zwingend erforderlich ist.
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Rechtsgebiet: WEG-Recht
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Weitere spannende Fragen aus meiner täglichen Anwaltspraxis finden Sie in meinem „Frag Somplatzki“ Archiv.