Abmahnung wegen Schimmel in der Mietwohnung: So wehrt man sich | Frag Somplatzki!
Schimmel in der Wohnung ist schon ärgerlich genug. Kommt dann noch eine Abmahnung vom Vermieter dazu, stellt sich sofort die Frage: Wer ist wirklich verantwortlich? Bei Feuchtigkeitsschäden muss der Vermieter zunächst gebäudeseitige Ursachen ausräumen; erst danach kommt überhaupt das Heiz- und Lüftungsverhalten des Mieters in Betracht. Gegen eine unberechtigte Abmahnung hilft vor allem die schriftliche Zurückweisung.