Vermieterin behält „Zweitschlüssel“ für den Notfall: Ist das überhaupt erlaubt? | Frag Somplatzki!

Frau Welling aus Hannover möchte eine Dreizimmerwohnung in derselben Wohnanlage vermieten, in der sie selbst lebt. Für Notfälle würde sie gern einen Wohnungsschlüssel behalten. Aber darf eine Vermieterin das einfach so? In diesem Video erkläre ich, warum Mieter grundsätzlich alle vorhandenen Schlüssel erhalten müssen, wann ein Notfallschlüssel nur mit Zustimmung zulässig ist und weshalb selbst dann kein freies Zutrittsrecht zur Wohnung besteht.

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