Mängel am Neubau: Muss ich die letzte Rate trotzdem zahlen?
Herr Maisel aus Iserlohn hat ein Reihenendhaus von einem Bauträger erworben. Dieser fordert nun die Zahlung der letzten Rate und behauptet, das Haus sei vollständig fertiggestellt. Doch es fehlen wichtige Bauelemente: Ein französischer Balkon am Wohnzimmerfenster fehlt, was eine Absturzgefahr darstellt, und die Fenstergriffe sind nicht abschließbar. Zudem ist der zugewiesene Tiefgaragenstellplatz zu schmal und praktisch nicht nutzbar. Muss Herr Maisel dennoch die Schlussrate zahlen? In diesem Video erkläre ich, welche Rechte er hat und wie er vorgehen kann.