Unfall auf vereistem Weg zur Mieter-Stellplatz – Anspruch auf Schadenersatz?
Herr Faulhaber ist Mieter einer Eigentumswohnung in Schönau am Königssee. Nachts herrschten eisige Temperaturen, am Morgen stürzte er auf dem vereisten Gehweg zwischen Haustür und Stellplatz – mit gebrochenem Arm. Der Weg war nicht geräumt, die Winterdienstpflicht hat laut Mietvertrag der Vermieter übernommen. Doch besteht in diesem Fall tatsächlich ein Anspruch auf Schmerzensgeld oder Schadenersatz? Ich ordne die Rechtslage ein.