Muss ich beim Auszug Schönheitsreparaturen durchführen?

Herr Lück fragt, ob er nach der Kündigung seiner Mietwohnung noch umfangreiche Schönheitsreparaturen durchführen muss. Im Mittelpunkt steht eine Mietvertragsklausel mit festen Renovierungsfristen für Bad, Küche und Wohnzimmer. Das Video erklärt, warum solche starren Fristen problematisch sein können und was das für die Wohnungsübergabe bedeutet.

Weitere spannende Fragen aus meiner täglichen Anwaltspraxis finden Sie in meinem „Frag Somplatzki“ Archiv.