Architekt will Sicherungshypothek – Was Bauherren wissen müssen!

Herr Stöhr aus Windesheim plant den Abriss eines alten Mehrfamilienhauses und den Bau einer Stadtvilla. Er hat einen Architekten mit der Genehmigungsplanung beauftragt. Jetzt fordert dieser eine Sicherungshypothek nach § 650e BGB – obwohl noch nicht einmal mit dem Abriss begonnen wurde! Doch darf er das überhaupt? Wann besteht ein Anspruch auf eine Sicherheitsleistung, und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? In diesem Video erkläre ich, was Bauherren über Sicherungshypotheken wissen müssen und wie sie sich vor unberechtigten Forderungen schützen können.

Weitere spannende Fragen aus meiner täglichen Anwaltspraxis finden Sie in meinem “Frag Somplatzki” Archiv.