Unerlaubte Untervermietung des PKW-Stellplatzes – fristlose Kündigung möglich?

Herr Kordel vermietet eine Wohnung in Münster. Nun erfährt er, dass sein Mieter den zugehörigen PKW-Stellplatz unerlaubt an Dritte weitergibt – zusätzlich gab es bereits mehrere Probleme, etwa mit Müllentsorgung, schmutzigen Fenstern und verspäteten Nebenkostenzahlungen. Reicht das alles für eine fristlose Kündigung? Oder ist vorher eine Abmahnung notwendig? In diesem Video kläre ich, wie Sie als Vermieter rechtssicher vorgehen.

Weitere spannende Fragen aus meiner täglichen Anwaltspraxis finden Sie in meinem „Frag Somplatzki“ Archiv.