Darf die Hausverwaltung einzelne Anträge für Eigentümerversammlung ablehnen?

In diesem Video beantworte ich die Frage von Herrn Opholt aus Bad Marienberg. Er ist Eigentümer zweier Wohnungen in einer Wohnanlage und hat die Hausverwaltung um die Aufnahme weiterer Punkte auf die Tagesordnung der kommenden Eigentümerversammlung gebeten. Die Hausverwaltung lehnte dies ab und begründete dies damit, dass Anträge nur noch von mehr als einem Viertel der Wohnungseigentümer gestellt werden dürfen. Ich erkläre die rechtliche Lage und ob diese Praxis zulässig ist.

Weitere spannende Fragen aus meiner täglichen Anwaltspraxis finden Sie in meinem “Frag Somplatzki” Archiv.