Das Dilemma im Neubau: So vermeiden Sie Ärger und hohe Kosten mit teuren Pumpen!
In meinem heutigen Rechtstipp geht es um Heizungsanlagen im Neubau.
(Aktualisierter ReUpload des Videos vom 04.11.2022)
Immer mehr Bauherren entscheiden sich für den Einbau einer Luft-Wasser-Wärmepumpe (LWWP), die sich dann als unwirtschaftlich herausstellt und Bauherren im Kalten sitzen lässt und hohe Stromrechnungen beschert.
Das grundsätzliche Problem einer Luft-Wasser-Wärmepumpe ist folgendes:
Mit sinkender Außentemperatur nimmt die Heizleistung ab. Das wird durch einen zugeschalteten elektrischen Heizstab kompensiert. Je nach Winterperiode steigt dadurch der Stromverbrauch.
Am Ende kommt nicht selten eine vierstellige Stromrechnung zustande. Verärgert rügen die Bauherren beim Bauunternehmer den hohen Stromverbrauch als Mangel.
Doch Vorsicht!
Der Bundesgerichtshof hat jüngst entschieden, dass eine LWWP nicht deshalb mangelhaft ist, weil deren Heizleistung mit sinkender Außentemperatur abnimmt und ein teurer elektronischer Heizstab zugeschaltet wird – auch wenn der Betrieb damit unwirtschaftlich ist.
Und wie kann man sich schützen?
Nehmen Sie im Bauwerkvertrag eine genau definierten Leistung und einem maximalen Stromverbrauch als Vertragsbestandteil auf und lassen Sie sich vorher qualifiziert beraten. Schafft die LWWP die Vereinbarung nicht liegt ein Mangel vor.
Bei Abnahme der LWWP empfiehlt es sich einen Vorbehalt im Abnahmeprotokoll. Die Wärmepumpe wird vom Bauherrn erst nach einer Winterperiode endgültig abgenommen. Damit wird überprüft, ob die Pumpe die vereinbarte Leistung erbringt, Sie sichern sich Ihre Rechte und schützen sich vor hohen Stromkosten.