Entschädigung durch die WEG? Unbewohnbare Wohnung nach Starkregen
In diesem Video gehe ich einem besonders brisanten Fall nach, der uns aus Bad Sobernheim erreicht hat. Frau Kuhl, eine Miteigentümerin einer Wohnanlage, steht vor einem großen Problem: Ein Starkregenereignis hat das Dach ihrer Eigentumswohnung beschädigt, sodass Wasser in die Wohnung ihres Mieters eindrang. Infolgedessen wurde die Wohnung unbewohnbar, und Frau Kuhl sah sich gezwungen, eine Ersatzwohnung für ihren Mieter zu finden. Jetzt stellt sich die große Frage: Kann Frau Kuhl von der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) eine Entschädigung für die entstandenen Schäden und Unannehmlichkeiten verlangen?