Architektenvertrag wegen angeblich "unerlaubter Rechtsberatung" unwirksam?
Herr Gahntz ist Architekt und hat mit einer Bauherrengemeinschaft einen Konzeptionsvertrag geschlossen. Darin enthalten: klassische Architektenleistungen – und der Entwurf eines Generalunternehmervertrags. Nun verlangt die Bauherrengemeinschaft das Honorar zurück und beruft sich auf einen angeblichen Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz. Doch macht ihn das wirklich haftbar – und ist der Vertrag deshalb automatisch unwirksam?
Veröffentlichungsdatum:
Rechtsgebiet: Baurecht
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