Schäden durch städtische Wasserleitung, Stadt lehnt Haftung ab - Was tun?
Frau Platzek aus B. ist Eigentümerin eines Grundstücks, über das eine städtische Wasserleitung verläuft. Diese ist defekt, wodurch ihr Vorgarten unterspült und eine Grenzmauer beschädigt wurde. Sie verlangt Schadensersatz von der Stadt, doch die Stadt argumentiert, dass sie als Eigentümerin des Grundstücks auch Eigentümerin der Leitung sei und selbst für die Schäden aufkommen müsse. Doch stimmt das wirklich? Wer haftet in so einem Fall? Die Antwort gibt es in diesem Video!