Wohnung untervermieten, wenn der Vermieter nicht reagiert?
Herr Höllermann möchte seine Zwei-Zimmer-Wohnung während eines sechsmonatigen beruflichen Auslandsaufenthalts untervermieten. In diesem Beitrag geht es darum, warum die Erlaubnis des Vermieters nicht einfach umgangen werden sollte und weshalb eine nachweisbare schriftliche Anfrage wichtig ist. Außerdem wird erklärt, welche Folgen eine Untervermietung ohne ausdrückliche Zustimmung haben kann.
Veröffentlichungsdatum:
Rechtsgebiet: Mietrecht
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