Gewährleistungsfrist läuft ab – Darf die WEG handeln? | Frag Somplatzki!
Herr Reinheimer aus Goslar ist Miteigentümer einer vor viereinhalb Jahren errichteten Wohnanlage. Am Gemeinschaftseigentum bestehen Mängel, die Gewährleistungsfrist läuft bald ab. In der Eigentümerversammlung wird diskutiert, ob die WEG die Sachmängelrechte per Beschluss „an sich ziehen“ kann. Doch ist das nach der WEG-Reform überhaupt noch erforderlich oder zulässig? Ich erläutere die aktuelle Rechtslage.