WEG: Sind Vergleichsangebote bei teuren Maßnahmen Pflicht? | Frag Somplatzki!
Herr Karstens aus Bergisch-Gladbach ist Verwaltungsbeiratsvorsitzender einer WEG mit 16 Einheiten. Für neue Hauseingangstüren mit Klingelanlage und drei Kellertüren liegt nur ein Angebot über rund 20.000 Euro vor – weitere Vergleichsangebote will die Verwaltung nicht einholen. Muss sie das trotzdem? In diesem Video erkläre ich, warum es keine starre Pflicht zu drei Angeboten gibt, wann Vergleichsangebote dennoch sinnvoll oder sogar notwendig sein können und worauf Beirat und Eigentümer bei teuren Maßnahmen achten sollten.