Darf die Müllabfuhr bei Wind die Leerung verweigern?

Herr L. aus Hamburg fragt: Bei Sturm fallen regelmäßig Mülltonnen um – die eigene Restmülltonne nur knapp an einem parkenden Auto vorbei. Die Hamburger Müllabfuhr verlangt jedoch die Aufstellung am Straßenrand und verweigert die Leerung, wenn die Tonne standsicherer am Zaun steht. Doch darf sie das bei starkem Wind? Und wer haftet, wenn eine korrekt bereitgestellte Tonne Schäden verursacht? Ich erkläre die Rechtslage.

Weitere spannende Fragen aus meiner täglichen Anwaltspraxis finden Sie in meinem „Frag Somplatzki“ Archiv.