Dachausbau dauert länger – ist die Vertragsstrafe in der Teilungserklärung wirksam? | Frag Somplatzki!
Frau Wittmer aus Morbach baut das Dachgeschoss ihrer Wohnung aus – doch der Umbau dauert länger als geplant. In der Teilungserklärung steht, dass der Ausbau binnen zwölf Monaten abgeschlossen sein muss, sonst werden 1.000 Euro pro Monat fällig. Muss man so eine Klausel wirklich gegen sich gelten lassen? In diesem Video erkläre ich, warum der BGH solche Regelungen grundsätzlich für wirksam hält, wann sie rechtlich Bestand haben und weshalb die Höhe trotzdem überprüfbar sein kann.