Mieter als Bevollmächtigter in der WEG-Versammlung – erlaubt oder nicht?
Herr Abel aus Frankfurt Münster besitzt eine vermietete Wohnung in einer Wohnanlage in Fürstenfeldbruck. Aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen kann er nicht persönlich an der kommenden Eigentümerversammlung teilnehmen. Eine Videoteilnahme kommt für ihn nicht infrage. Daher möchte er seinen Mieter als Vertreter bevollmächtigen. Doch ist das überhaupt erlaubt? Die Teilungserklärung sieht eine Vertretung durch Dritte vor – aber gilt das auch für Mieter? In diesem Video kläre ich die Rechtslage und gebe praktische Tipps für Wohnungseigentümer.