Eigentumswohnung mit Mängeln – Darf der Bauträger die Umschreibung blockieren?
Frau Mayer aus Niedernhausen hat eine Eigentumswohnung über einen Bauträgervertrag gekauft. Wegen erheblicher Mängel hat sie 8.000 € vom Kaufpreis einbehalten. Doch der Bauträger weigert sich jetzt, die Eigentumsumschreibung im Grundbuch zu bewilligen – mit Verweis auf die ausstehende Zahlung. Ist das rechtlich zulässig? In diesem Video zeige ich, welche Rechte Käufer in solchen Fällen wirklich haben – und ob der Einbehalt das Eigentum verzögern darf.
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