Neue WEG-Verwalterin, alte Probleme: So gehen Sie mit Hausgeldverweigerung um

Frau Opitz hat kürzlich ein Büro für Hausverwaltungen eröffnet und betreut nun eine Wohnanlage mit neun Einheiten. Doch prompt gibt es Ärger: Ein Eigentümer verweigert die Zahlung des Hausgelds und will mit einer angeblichen Gegenforderung aufrechnen. Aber ist das überhaupt zulässig? In diesem Video kläre ich, ob und wann eine Aufrechnung gegen Hausgeldforderungen im WEG-Recht möglich ist – und was Verwalter dazu wissen müssen.

Weitere spannende Fragen aus meiner täglichen Anwaltspraxis finden Sie in meinem “Frag Somplatzki” Archiv.