Brandenburgische Bauordnung: Kein Nachweis für tragendes Holz – und jetzt?
Herr Erzberger aus Templin hat einen Architekten für die Planung und Bauüberwachung seiner KFZ-Werkstatt beauftragt. Doch nun gibt es Ärger: Der Zimmermann hat den Dachstuhl mit Holz errichtet, für das kein Verwendbarkeitsnachweis vorliegt. Ein Sachverständiger bestätigt den Verstoß gegen das brandenburgische Bauordnungsrecht. Doch ist das auch ein Baumangel? Und kann Herr Erzberger verlangen, dass der Dachstuhl neu errichtet wird? In diesem Video kläre ich die rechtliche Lage und erkläre, welche Ansprüche bestehen.