Dauerhafte Videoüberwachung im Mietshaus – erlaubt oder verboten?
In diesem Video beantworte ich die Frage von Herrn Bingert aus Offenbach. Nach mehreren Einbrüchen in seinem Mehrfamilienhaus möchte er im Eingangsbereich und am Kellereingang dauerhaft Kameras installieren. Doch darf ein Vermieter einfach so eine Videoüberwachung einrichten? Welche rechtlichen Vorgaben zum Datenschutz und zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Mieter gelten? Ich erkläre, was erlaubt ist – und was nicht.