Wallbox in der WEG: Darf ich ohne Beschluss installieren lassen?

Herr Franke möchte in der Tiefgarage seiner Wohnungseigentümergemeinschaft kurzfristig eine Wallbox für sein Elektroauto installieren lassen. In diesem Beitrag geht es darum, warum der grundsätzliche Anspruch auf Gestattung nicht bedeutet, dass ohne Beschluss gebaut werden darf. Außerdem werden die praktischen Risiken einer eigenmächtigen Installation angesprochen.

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