Warmwasser: Was tun, wenn die Abrechnung ohne Wärmemengenzähler erfolgt?

In diesem Video geht es um die Frage von Herrn Berg aus Osthofen. Er wohnt seit 2022 zur Miete und bemängelt, dass sein Vermieter keinen Wärmemengenzähler zur Erfassung des Warmwasserverbrauchs verwendet. Dadurch fällt die Abrechnung ungenau aus – und der Vermieter reagiert auf seine Beschwerden nicht. Was bedeutet das rechtlich?

Weitere spannende Fragen aus meiner täglichen Anwaltspraxis finden Sie in meinem “Frag Somplatzki” Archiv.