WC defekt – Selbst repariert. Geld von der Miete abziehen? | Frag Somplatzki!
Herr Weber aus Kassel meldet seinem Vermieter einen Defekt im WC-Spülkasten. Trotz Fristsetzung reagiert dieser nicht. Der Mieter beauftragt daraufhin selbst einen Sanitärbetrieb, bezahlt die Rechnung und fordert Erstattung – ohne Erfolg. Darf er nun den Rechnungsbetrag einfach von der Miete abziehen? Ich erkläre, wann eine sogenannte Selbstvornahme zulässig ist und welche Risiken bestehen.