WC defekt – Selbst repariert. Geld von der Miete abziehen? | Frag Somplatzki!

Herr Weber aus Kassel meldet seinem Vermieter einen Defekt im WC-Spülkasten. Trotz Fristsetzung reagiert dieser nicht. Der Mieter beauftragt daraufhin selbst einen Sanitärbetrieb, bezahlt die Rechnung und fordert Erstattung – ohne Erfolg. Darf er nun den Rechnungsbetrag einfach von der Miete abziehen? Ich erkläre, wann eine sogenannte Selbstvornahme zulässig ist und welche Risiken bestehen.

Weitere spannende Fragen aus meiner täglichen Anwaltspraxis finden Sie in meinem „Frag Somplatzki“ Archiv.