Fliesen verlegt, Vertrag widerrufen: Darf ein Bauherr das?
In diesem Video behandeln wir eine wichtige Frage von Herrn Mündig aus Ludwigsburg: Ein selbständiger Fliesenleger erhielt den Auftrag, ein Badezimmer in einem Neubau zu fliesen. Später bat ihn der Bauherr um ein Angebot für das Verfliesen eines Gästebades in einer Einliegerwohnung. Der Fliesenleger sandte am selben Abend ein Angebot per E-Mail, das der Bauherr am nächsten Tag persönlich am Bauort bestätigte. Nachdem das Gästebad fertig gefliest und in Rechnung gestellt wurde, widerrief der Bauherr den Auftrag. Doch stellt sich die Frage: Ist dieser Widerruf wirksam?
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Rechtsgebiet: Baurecht
Schlagwörter: Angebot per E-Mail, Auftrag, Badezimmer fliesen, Bauherr, Gästebad in Einliegerwohnung, Neubau, selbständiger Fliesenleger, Widerruf
Weitere spannende Fragen aus meiner täglichen Anwaltspraxis finden Sie in meinem “Frag Somplatzki” Archiv.