Welche Wohnfläche zählt, die im Mietvertrag genannte oder die tatsächliche Wohnfläche?
Wenn es um Mietverträge geht, können Diskrepanzen zwischen der im Vertrag festgelegten und der tatsächlich gemessenen Wohnfläche zu Problemen zwischen Vermieter und Mieter führen. Solche Diskrepanzen beeinflussen Mietanpassungen und Nebenkostenabrechnungen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass bei solchen Berechnungen die tatsächliche Wohnfläche entscheidend ist, und zwar unabhängig davon, welche Fläche im Mietvertrag vereinbart wurde. Diese Regel gilt sogar, wenn die Abweichung weniger als 10% beträgt.
Dies ist eine signifikante Änderung der bisherigen Rechtspraxis. Früher wurde eine Abweichung von bis zu 10% akzeptiert, aber nach aktuellen Entscheidungen ist die tatsächliche Fläche entscheidend. Dieser Wechsel wurde auch durch vorherige Entscheidungen des BGH zur Berechnung von Mieterhöhungen begründet.
Diskrepanzen in der Wohnflächenangabe können aus verschiedenen Gründen entstehen. Sie können das Ergebnis von Messfehlern, Änderungen an der Wohnung, unklaren Regelungen oder sogar absichtlichen Falschangaben sein. Diese Diskrepanzen können zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen, daher ist es ratsam, bei Zweifeln die Wohnfläche von einem Fachmann überprüfen zu lassen.