In diesem Video beantworte ich die Frage von Herrn Scheifele aus Bad Cannstatt. Er plant, eine Vierzimmerwohnung anzumieten, um eine Wohngemeinschaft zu gründen. Der Vermieter will jedoch nur mit ihm einen Mietvertrag abschließen und lehnt es ab, einzelne Mietverträge mit den Mitbewohnern zu unterzeichnen. Ist das rechtlich zulässig und welche Folgen hat das für Herrn Scheifele und seine Mitbewohner?