Wohnraum für Schutzsuchende – Vermietung an die Stadt. Ist das noch ein Wohnraummietvertrag?
Frau Leipholz aus Siegen möchte eine ihrer Immobilien in Pirmasens an die Stadt vermieten – zur Unterbringung von Schutzsuchenden. Doch im Vertragspaket der Stadt heißt es plötzlich: „Kein Wohnraummietvertrag“. Wie kann das sein, wenn die Menschen dort wohnen sollen? In diesem Video kläre ich, was rechtlich hinter dieser Formulierung steckt – und wann ein Mietverhältnis tatsächlich als Wohnraummiete gilt.
Veröffentlichungsdatum:
Rechtsgebiet: Mietrecht
Schlagwörter: Flüchtlingsunterbringung Mietvertrag, Frag Somplatzki, gewerbliche Vermietung Stadt, kein Wohnraummietvertrag, kommunale Unterbringung, kommunaler Mietvertrag, Mietrecht Kommune, Mietrecht Schutzsuchende, Mietvertrag Flüchtlinge, Mietvertrag Kommune prüfen, öffentlicher Mietvertrag, Schutzsuchende Wohnung, Stadt Pirmasens Mietvertrag, Vermieter Flüchtlingswohnung, Vermietung an Stadt, Wohnraum Stadtverwaltung, Wohnraummiete ja oder nein, Wohnraummietrecht, Wohnraummietvertrag, Wohnrecht Flüchtlinge
Weitere spannende Fragen aus meiner täglichen Anwaltspraxis finden Sie in meinem „Frag Somplatzki“ Archiv.