Wohnraum für Schutzsuchende – Vermietung an die Stadt. Ist das noch ein Wohnraummietvertrag?

Frau Leipholz aus Siegen möchte eine ihrer Immobilien in Pirmasens an die Stadt vermieten – zur Unterbringung von Schutzsuchenden. Doch im Vertragspaket der Stadt heißt es plötzlich: „Kein Wohnraummietvertrag“. Wie kann das sein, wenn die Menschen dort wohnen sollen? In diesem Video kläre ich, was rechtlich hinter dieser Formulierung steckt – und wann ein Mietverhältnis tatsächlich als Wohnraummiete gilt.

Weitere spannende Fragen aus meiner täglichen Anwaltspraxis finden Sie in meinem „Frag Somplatzki“ Archiv.