Schallschutz der Wohnraumlüftungsanlage im Neubau: Wenn das Traumhaus zum Lärm-Albtraum wird 😖

In diesem Video gehe ich auf eine spannende Frage ein, die viele von Ihnen sicherlich interessiert: Was tun, wenn nach dem Kauf eines Hauses Mängel auftreten, die nicht nur den Wohnkomfort erheblich beeinträchtigen, sondern auch finanzielle Nachforderungen nach sich ziehen? Herr Seebald aus Amrum hat genau diese Erfahrung gemacht. Er hat ein freistehendes Einfamilienhaus gekauft, doch die eingebaute Wohnraumlüftungsanlage erwies sich als unerträglich laut. Ein von ihm beauftragter Privatsachverständiger stellte fest, dass die Anlage einen Schalldruckpegel von über 40 dB aufweist und zur Reduktion umfangreiche, kostspielige Maßnahmen erforderlich sind. Der Bauträger jedoch sieht sich nicht in der Pflicht, einen erhöhten Schallschutz zu gewährleisten.

Weitere spannende Fragen aus meiner täglichen Anwaltspraxis finden Sie in meinem “Frag Somplatzki” Archiv.