Frag Somplatzki 89 – Heizkostenabrechnung

50/50 Heizkostenabrechnung – Ist das überhaupt erlaubt? In diesem Video gehe ich auf eine spannende Frage ein, die Herr Hellmeister aus Venlo gestellt hat: Ist es zulässig, dass bei einem Mietvertrag die Heizkosten zu 50% nach Verbrauch und zu 50% nach Grundkosten abgerechnet werden? Viele Mieter befürchten, dadurch auch für den Verbrauch anderer mitzuzahlen.